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Dokumente zur Unterweisung

Material für Strahlenschutzbeauftragte

Die jährlich stattfindende Unterweisung ist ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes. Für den Bereich der Röntgendiagnostik werden im Folgenden einige Materialien bereitgestellt, die es dem Strahlenschutzbeauftragten erleichtern sollen, eine Erst- oder Wiederholungsunterweisung durchzuführen.

Im Einzelnen handelt es sich um die Dateien 

 

 

Die Datei "Unterweisung-RI-2015.doc" stellt ein Formular für die Erstunterweisung bereit, welches von den Strahlenschutzbeauftragten des Radiologischen Instituts für neue MitarbeiterInnen in unveränderter Form benutzt werden sollte.

Die Datei "Unterweisung-Andere-2015.doc" stellt ein Formular für die Erstunterweisung bereit, welches von den Strahlenschutzbeauftragten aller anderen Betriebseinheiten des Klinikums für neue MitarbeiterInnen benutzt werden kann. Es ist ohne weiteres an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar.

Die Datei "Unterweisung-PJ-2015.doc" stellt ein Formular für die Erstunterweisung bereit, welches von den Strahlenschutzbeauftragten des Radiologischen Instituts für Studierende im Praktischen Jahr, die sich in der Regel 3 bis 4 Monate im Institut aufhalten, in unveränderter Form benutzt werden sollte.

Die Datei "Merkblatt gelegentlicher Aufenthalt-2015.doc" stellt ein Merkblatt bereit, das bei gelegentlichem Aufenthalt in Kontrollbereichen als Unterweisungshilfe und -nachweis benutzt werden sollte.

In der Datei "Röntgenverordnung-2015.ppt" sind die wichtigsten Bestimmungen der Röntgenverordnung zusammengestellt, die bei der Unterweisung angesprochen werden sollten. Diese Auswahl kann jedoch ein sorgfältiges Selbststudium der Verordnung nicht ersetzen.

Entsprechend § 36, Abs.(1), RöV soll in der Unterweisung auch auf die "möglichen Gefahren" kleiner Strahlendosen, wie sie bei Röntgenuntersuchungen in der Regel vorkommen, eingegangen werden. Die Datei "Strahlenrisiko-2015.doc" stellt dazu eine kurze Einführung bereit und die Datei "Strahlenrisiko-2015.ppt" enthält die zugehörigen Abbildungen und Tabellen.

Den vollständigen Text der Röntgenverordnung findet man z.B. unter

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/r_v_1987/gesamt.pdf

und auf der Homepage der „Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der Deutschen Röntgengesellschaft“ (www.apt.drg.de). Hier sind u.a. auch die wichtigsten aktuellen Richtlinien zum Vollzug der Röntgenverordnung zusammengestellt.