Dosis möglichst gering halten – Risiko minimieren

Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, durch entsprechende Regelungen dafür zu sorgen, dass

  • deterministische Strahlenwirkungen vermieden werden und
  • das Risiko stochastischer Strahlenwirkungen akzeptabel ist.

Bei der Einführung solcher Regelungen sind die international anerkannten Grundsätze der Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Strahlenexposition zu beachten. Das spiegelt sich auch in der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung wider.

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge wurden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren.

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine Rechtsverordnung im Rahmen des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts. Wichtigste formell-gesetzliche Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Sachlich betrifft die Verordnung den Schutz vor ionisierenden Strahlen und damit den Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Einrichtungen, die ionisierende Strahlen erzeugen, z. B. Röntgeneinrichtungen.